Einlagensicherung ist an Bedingungen geknüpft
Für Bankeinlagen können gesetzliche oder zusätzliche Sicherungssysteme gelten. Welches System zuständig ist, hängt unter anderem vom Institut, dessen Sitz und der Art der Einlage ab. Eine allgemeine Aussage ersetzt deshalb nicht die Information zum konkreten Produkt.
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Diese Angaben gehören in Ihre Prüfung
- Wie lautet der vollständige Name des kontoführenden Instituts?
- Welches Sicherungssystem ist für dieses Institut zuständig?
- Welche Einlagenarten sind erfasst und welche Ausnahmen gelten?
- Werden weitere Einlagen beim selben Institut bei der maßgeblichen Grenze berücksichtigt?
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Kein Produktangebot und keine individuelle Anlageberatung.
Primärinformationen nutzen
Lesen Sie die gesetzlich vorgesehenen Informationsblätter und die Bedingungen des Instituts. Prüfen Sie außerdem, ob ein Produkt tatsächlich eine gedeckte Einlage ist: Wertpapiere und andere Anlageprodukte sind nicht automatisch Bankeinlagen.
Diese Übersicht erläutert Prüffragen, beurteilt aber weder ein bestimmtes Institut noch die Eignung einer konkreten Anlage.
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